Eine Pensionszusage (Direktzusage) ist im Kern ein Versprechen der GmbH an ihren Geschäftsführer: „Du bekommst ab 65 eine Rente von X Euro – von uns.“ Dafür bildet die Gesellschaft Pensionsrückstellungen und finanziert die künftige Zahlung idealerweise über eine Rückdeckungsversicherung oder anderes Vermögen vor. So weit die Theorie.
Warum viele Zusagen heute klemmen
Drei Entwicklungen sind den alten Zusagen in die Quere gekommen:
- Zinsrealität: Viele Zusagen wurden zu Zeiten kalkuliert, in denen Rückdeckungsversicherungen hohe Garantiezinsen boten. Die tatsächlich angesparten Werte bleiben heute oft weit hinter dem zurück, was für die versprochene Rente nötig wäre.
- Auseinanderfallende Bilanzen: Steuerlich wird die Verpflichtung mit einem festen Rechnungszins von 6 Prozent abgezinst und dadurch klein gerechnet, handelsrechtlich mit deutlich niedrigeren Marktzinsen. Die Handelsbilanz zeigt deshalb eine erheblich höhere Last – und genau die interessiert Banken und Käufer.
- Langlebigkeit: Renten laufen länger als früher kalkuliert. Jede zugesagte Rentenerhöhung verschärft das zusätzlich.
Wann es konkret wehtut
Im Alltag lässt sich eine unterfinanzierte Zusage lange ignorieren. Kritisch wird es an vier Punkten: im Kreditgespräch, wenn die Bank die Pensionslast ins Rating einrechnet; beim Verkauf oder der Nachfolge, wenn Käufer die Zusage vom Kaufpreis abziehen oder die Übernahme ganz ablehnen; bei Liquidation der Gesellschaft, die mit laufender Zusage kaum möglich ist; und schlicht zum Rentenbeginn, wenn die GmbH Monat für Monat aus dem Cashflow zahlen muss, was nie angespart wurde.
Die Lösungswege im Überblick
| Option | Grundidee | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Ausfinanzieren | Zusage beibehalten, Rückdeckung planmäßig aufstocken, Lücke über die Restlaufzeit schließen. | Gesunde Ertragslage, ausreichend Zeit bis zum Rentenbeginn |
| Einfrieren (Future Service) | Auf künftige Zuwächse verzichten; nur der bereits erdiente Teil bleibt bestehen. | Stoppt das Anwachsen der Verpflichtung, wenn das Versorgungsziel anders erreicht wird |
| Auslagern | Verpflichtung ganz oder teilweise auf einen Pensionsfonds und/oder eine Unterstützungskasse übertragen – gegen Einmalbeitrag bzw. laufende Dotierung. | Bilanzbereinigung, Vorbereitung von Verkauf und Nachfolge |
| Abfinden oder verzichten | Zusage gegen Einmalzahlung aufheben oder (teilweise) verzichten. | Nur in Sonderfällen – steuerlich hochsensibel, etwa wegen verdeckter Einlage und Lohnzufluss |
Welcher Weg trägt, hängt von Ertragslage, Zeithorizont, Nachfolgeplanung und den steuerlichen Wirkungen ab – Auslagerungen etwa lassen sich für den bereits erdienten Teil unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral gestalten. Ohne Steuerberater geht hier nichts; unsere Rolle ist die versorgungs- und finanzierungsseitige Analyse und Konzeption.
Der sinnvolle Einstieg: Standort bestimmen
Am Anfang steht immer die nüchterne Bestandsaufnahme: Was ist zugesagt? Was ist erdient? Was ist rückgedeckt? Wie groß ist die Lücke – steuerlich und handelsrechtlich? Erst mit diesen Zahlen lassen sich die Optionen seriös vergleichen. Unsere Bestands- und Risikoanalyse liefert genau diese Entscheidungsgrundlage.