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GGF-Versorgung für GmbH-Geschäftsführer

Firmenkapital gezielt für Ihre persönliche Altersversorgung einsetzen.

Die GmbH kann die Altersversorgung ihres Gesellschafter-Geschäftsführers finanzieren. Bei steuerlich anerkannter und angemessener Gestaltung können die betrieblichen Aufwendungen grundsätzlich vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und so den steuerpflichtigen Unternehmensgewinn mindern. Gleichzeitig wird für den GGF langfristig Versorgungskapital aufgebaut – auf Wunsch fondsgebunden, etwa mit ETF-orientierten Anlagen.

Steuerliche Gestaltung, Vermögensaufbau und persönliche Sicherheit verbinden.

Statt Versorgung ausschließlich aus bereits privat versteuertem Einkommen aufzubauen, kann die GmbH eine geeignete betriebliche Altersversorgung finanzieren. Wir strukturieren den Versorgungsweg, die Kapitalanlage und den Risikoschutz zu einem nachvollziehbaren Gesamtkonzept.

01 · UNTERNEHMEN

Betriebsausgaben gezielt nutzen

Steuerlich anerkannte und angemessene Aufwendungen können grundsätzlich vollständig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, den zu versteuernden Unternehmensgewinn mindern und Firmenmittel langfristig für die Versorgung einsetzen.

02 · VERMÖGENSAUFBAU

Versorgungskapital fondsorientiert aufbauen

Je nach Durchführungsweg kann die Kapitalanlage fondsgebunden und ETF-orientiert gestaltet werden – abgestimmt auf Laufzeit, Chancen und Risikoprofil.

03 · PERSÖNLICHER SCHUTZ

Typische GGF-Risiken absichern

Arbeitskraft, Berufsunfähigkeit, Todesfall, Hinterbliebene und persönliche Haftungsrisiken werden passend zur Verantwortung des Geschäftsführers betrachtet.

Die steuerliche Wirkung braucht eine belastbare Gestaltung.

Beteiligungsverhältnisse, sozialversicherungsrechtlicher Status, Angemessenheit der Gesamtvergütung, Unternehmensalter und wirtschaftliche Tragfähigkeit beeinflussen die Anerkennung. Durchführungsweg, Zusage, Kapitalanlage und Absicherung müssen deshalb zusammenpassen.

Wichtig: Es handelt sich nicht um einen sofort frei verfügbaren und dauerhaft steuerfreien Geldtransfer in das Privatvermögen. Die Mittel sind für die Altersversorgung gebunden; die späteren Leistungen unterliegen je nach Durchführungsweg regelmäßig der nachgelagerten Besteuerung. Abzugsfähigkeit, Angemessenheit und steuerliche Behandlung sind vor der Umsetzung individuell mit der Steuerberatung und gegebenenfalls Rechtsberatung zu bestätigen.
  • 01Beteiligung und sozialversicherungsrechtlichen Status klären
  • 02Versorgungsziel, Firmenaufwand und Steuerwirkung berechnen
  • 03Passenden Durchführungsweg und Zusageform auswählen
  • 04Fonds- oder ETF-Strategie am Risikoprofil ausrichten
  • 05Berufsunfähigkeit, Hinterbliebene und Haftung absichern

Von Firmenmitteln zum tragfähigen Versorgungskonzept.

Steuerlich strukturiert, fondsorientiert gestaltet und persönlich abgesichert.

01

Potenzial berechnen

Wir erfassen Versorgungslücke, möglichen Firmenaufwand, Liquidität und die gewünschte Altersleistung.

02

Konzept gestalten

Wir verbinden geeigneten Durchführungsweg, Fonds- oder ETF-Ausrichtung und das persönliche Absicherungspaket.

03

Fachlich abstimmen

Steuerliche und rechtliche Voraussetzungen werden geprüft; anschließend begleiten wir Umsetzung, Dokumentation und laufende Kontrolle.

Steuervorteil und Versorgung klar eingeordnet.

Sind die Beiträge zu 100 Prozent Betriebsausgaben?

Bei einer passend gestalteten und steuerlich anerkannten Lösung können die Beiträge beziehungsweise Aufwendungen der GmbH grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Ob und in welcher Höhe dies gilt, hängt vom Durchführungsweg sowie den besonderen Voraussetzungen beim GGF ab und muss individuell steuerlich bestätigt werden.

Wird Firmenkapital steuerfrei in Privatvermögen umgewandelt?

Nicht als frei verfügbare, steuerfreie Barauszahlung. Die GmbH finanziert eine zweckgebundene Versorgungsanwartschaft. Dadurch kann die Besteuerung während des Aufbaus vermieden oder zeitlich verlagert werden; die spätere Altersleistung ist regelmäßig zu versteuern.

Kann die Altersvorsorge mit ETFs oder Fonds aufgebaut werden?

Je nach Durchführungsweg und Produkt können fondsgebundene Lösungen mit ETF-orientierten Anlagen eingesetzt werden. Auswahl und Gewichtung richten sich nach Laufzeit, Risikotragfähigkeit und gewünschter Leistung; Wertschwankungen und Verluste sind möglich.

Welche Risiken sollte ein Geschäftsführer zusätzlich absichern?

Typischerweise werden Berufsunfähigkeit oder Verlust der Arbeitskraft, schwere Krankheit, Todesfall- und Hinterbliebenenschutz sowie persönliche Haftungsrisiken einschließlich einer möglichen D&O-Absicherung geprüft.

Unverbindliches Erstgespräch

Firmenkapital in persönliche Versorgung übersetzen.

Wir betrachten möglichen Firmenaufwand, Steuerwirkung, Kapitalanlage und Absicherung gemeinsam.

Thema: GGF- & Geschäftsführerversorgung