Darauf kommt es an
Die steuerliche Wirkung braucht eine belastbare Gestaltung.
Beteiligungsverhältnisse, sozialversicherungsrechtlicher Status, Angemessenheit der Gesamtvergütung, Unternehmensalter und wirtschaftliche Tragfähigkeit beeinflussen die Anerkennung. Durchführungsweg, Zusage, Kapitalanlage und Absicherung müssen deshalb zusammenpassen.
Wichtig: Es handelt sich nicht um einen sofort frei verfügbaren und dauerhaft steuerfreien Geldtransfer in das Privatvermögen. Die Mittel sind für die Altersversorgung gebunden; die späteren Leistungen unterliegen je nach Durchführungsweg regelmäßig der nachgelagerten Besteuerung. Abzugsfähigkeit, Angemessenheit und steuerliche Behandlung sind vor der Umsetzung individuell mit der Steuerberatung und gegebenenfalls Rechtsberatung zu bestätigen.