Die Mechanik ist schnell erklärt: Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Renten- oder Lebensversicherung auf das Leben des Mitarbeitenden ab; versichert und unmittelbar bezugsberechtigt ist der Mitarbeitende. Die Beiträge stammen aus Entgeltumwandlung, aus Arbeitgeberbeiträgen oder beidem. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer direkt an den Versorgungsberechtigten – der Arbeitgeber bleibt außen vor, seine Bilanz unberührt.
Die Tarifwelten: von Garantie bis Rendite
Hinter dem einheitlichen Etikett „Direktversicherung“ stehen sehr unterschiedliche Produkte:
- Klassische Tarife mit durchgehender Garantieverzinsung – maximale Sicherheit, aber im aktuellen Umfeld begrenzte Renditeerwartung.
- Hybride bzw. „neue Klassik“-Tarife: Ein Teil der Beiträge sichert die Garantie, der Rest arbeitet am Kapitalmarkt. Der heute am weitesten verbreitete Mittelweg.
- Fondsgebundene Tarife: Renditeorientiert, mit reduzierten oder ohne Garantien – geeignet für jüngere Belegschaften mit langem Anlagehorizont.
Wichtig zu verstehen: In der bAV muss die Zusageform zum Tarif passen. Bei der verbreiteten Beitragszusage mit Mindestleistung müssen zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen; bei der beitragsorientierten Leistungszusage sind auch Garantieniveaus von beispielsweise 80 oder 90 Prozent der Beiträge möglich – was dem Kapitalmarktanteil mehr Spielraum gibt. Was davon zur Belegschaft passt, ist eine bewusste Arbeitgeberentscheidung, keine Anbietervorgabe.
Woran Arbeitgeber einen guten Rahmen erkennen
- Finanzstärke des Versicherers: Die Zusage läuft Jahrzehnte – Solvenz und Ertragskraft des Anbieters sind wichtiger als der Werbeauftritt.
- Kostenstruktur: Abschluss- und Verwaltungskosten mindern direkt die spätere Leistung. Gruppenkonditionen mit reduzierten Kosten sind bei betrieblichen Rahmenverträgen verhandelbar.
- Verwaltungsqualität: Digitale Prozesse für Ein- und Austritte, Beitragsänderungen und Bescheinigungen entscheiden darüber, wie viel Arbeit die bAV der Personalabteilung macht.
- Flexibilität im Lebenslauf: Beitragsfreistellung, Wiederinkraftsetzung, private Fortführung, Zuzahlungen – die Realität von Erwerbsbiografien gehört in die Bedingungen.
Ausscheiden, Wechsel, Altverträge
- Jobwechsel: Der Vertrag kann auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden (Versicherungsnehmerwechsel) oder im Rahmen der Portabilität als Übertragungswert zum neuen Versorgungsträger wandern. Anwartschaften aus Entgeltumwandlung gehören ohnehin sofort unverfallbar dem Mitarbeitenden.
- Rentenphase: Je nach Tarif stehen lebenslange Rente, Kapitalauszahlung oder Kombinationen zur Wahl – mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen, die in die Beratung gehören.
- Alte § 40b-Verträge: Vor 2005 abgeschlossene, pauschal versteuerte Direktversicherungen folgen eigenen Regeln und genießen teils Bestandsschutz. Sie sollten nicht vorschnell umgestellt, sondern im Rahmen einer Neuordnung sauber eingeordnet werden.
Wie sich die Direktversicherung in die Gesamtlandschaft der fünf Wege einfügt, zeigt der Beitrag zu den Durchführungswegen.