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Wenn der Chef ausfällt: Arbeitskraft und Unternehmen absichern.

Die Altersvorsorge haben viele Unternehmer irgendwann geregelt – den Fall davor selten: Was passiert, wenn Krankheit oder Unfall die Arbeitskraft für Monate oder für immer nimmt? Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer springt in der Regel kein gesetzliches Netz ein. Und das Unternehmen trifft der Ausfall gleich doppelt.

7 Min. LesezeitStand: Juli 2026

Wer als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nicht gesetzlich versichert ist, hat konsequenterweise auch keine Ansprüche aus den gesetzlichen Systemen: kein Krankengeld der gesetzlichen Kasse (je nach Krankenversicherungsstatus), keine Erwerbsminderungsrente ohne entsprechende Beitragszeiten. Gleichzeitig hängt am Unternehmer oft beides – das Familieneinkommen und die Funktionsfähigkeit der Firma. Eine saubere Absicherung betrachtet deshalb beide Seiten: die Person und das Unternehmen.

Die Person absichern: zwei Zeithorizonte

  • Der vorübergehende Ausfall – Krankentagegeld: Ersetzt das Einkommen ab einem vereinbarten Tag (etwa ab der 4. oder 7. Woche) bei Arbeitsunfähigkeit. Privatversicherte vereinbaren es als Baustein ihrer PKV, freiwillig gesetzlich Versicherte über Wahltarife oder private Ergänzung. Die Höhe sollte das tatsächliche Nettoeinkommen abdecken – bei GGF inklusive der Positionen, die das Gehalt auf dem Papier klein halten.
  • Der dauerhafte Ausfall – Berufsunfähigkeitsversicherung: Zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Für Unternehmer wichtig: eine Bedingungsqualität ohne abstrakte Verweisung und mit klarer Regelung, wie die Umorganisation des Betriebs bewertet wird – sonst wird dem Inhaber entgegengehalten, er könne ja delegieren.
  • Alternativen bei Gesundheitshürden: Wer keine BU mehr bekommt, kann über Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherungen zumindest Kernrisiken abdecken – schwächer im Schutz, besser als nichts.

Bedarf ermitteln · Faustweg

Private Fixkosten (Wohnen, Familie, Versicherungen, private Kredite) plus gewünschter Lebensstandard ergeben die nötige BU-Rente; als grobe Orientierung dienen 60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Dazu Dynamik und Nachversicherungsgarantien vereinbaren, damit die Absicherung mit Einkommen und Verantwortung mitwächst.

Privat, über die Firma oder in der bAV?

BU-Schutz lässt sich privat aus dem Netto zahlen oder als Baustein in der bAV steuerlich gefördert organisieren. Die bAV-Variante senkt den Nettoaufwand spürbar, hat aber Kehrseiten: Die spätere Rente ist zu versteuern, der Schutz ist an den betrieblichen Rahmen gekoppelt, und beim Zusammenspiel mit der Altersvorsorge ist Sorgfalt gefragt. Als Faustregel gilt: Existenzsichernder BU-Schutz gehört auf ein stabiles, portables Fundament – ob privat oder betrieblich, entscheidet der Einzelfall und gehört durchgerechnet.

Das Unternehmen absichern: die Keyperson-Frage

Fällt die Inhaberin, der technische Kopf oder die einzige zugelassene Fachkraft aus, verliert das Unternehmen Umsatz, Know-how und im schlimmsten Fall Aufträge und Kreditwürdigkeit. Dagegen helfen Keyperson-Deckungen: Das Unternehmen versichert die Schlüsselperson (Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist die Firma) gegen Todesfall und teils schwere Krankheiten – die Leistung verschafft Liquidität für Überbrückung, Ersatzrekrutierung oder Kredittilgung. Banken verlangen solche Absicherungen bei personenabhängigen Geschäftsmodellen zunehmend als Kreditbedingung. Ergänzend gehört ein Notfallplan ins Haus: Vollmachten, Vertretungsregelungen, dokumentierte Passwörter und Prozesse – Versicherung ersetzt keine Organisation.

Die Arbeitskraftabsicherung ist damit das dritte Standbein der Unternehmer-Gesamtplanung – neben Altersversorgung und Haftungsschutz.

Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung. Gesetzliche Werte und Grenzen ändern sich regelmäßig – Detailfragen stimmen wir gemeinsam mit Ihren zuständigen Fachleuten ab. Stand: Juli 2026.

Kurz und verständlich beantwortet.

Bekommt ein GGF ohne gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente?

In aller Regel nein – Ansprüche setzen Pflichtbeitragszeiten und Wartezeiten voraus, die beherrschende GGF meist nicht erfüllen. Genau deshalb ist die private oder betriebliche BU-Absicherung für diese Gruppe so wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den konkret ausgeübten Beruf, Erwerbsunfähigkeit auf jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt. Die BU ist der stärkere Schutz – Erwerbsunfähigkeitspolicen leisten erst, wenn kaum noch irgendeine Arbeit möglich ist, sind dafür günstiger und mit weniger Gesundheitshürden erhältlich.

Kann die GmbH die BU-Beiträge des Geschäftsführers zahlen?

Ja, im Rahmen einer betrieblichen Lösung – etwa als BU-Baustein in der bAV. Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen unterscheiden sich dann von der Privatpolice; die Gestaltung gehört mit dem Steuerberater abgestimmt.

Fachlich verantwortlich

Marco Strobel

Zertifizierter Experte für betriebliche Altersvorsorge (DMA), Versicherungsfachmann (IHK) und Finanzanlagenfachmann (IHK).

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Inhaltlich geprüft am 19. Juli 2026. Gesetze, Grenzwerte, Tarife und Förderbedingungen können sich ändern. Die Informationen ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Tarifberatung.