Die Idee der bKV ist einfach: Statt dass jeder Mitarbeitende einzeln eine private Zahn- oder Vorsorgezusatzversicherung abschließt (und dafür Gesundheitsfragen beantworten muss), schließt das Unternehmen einen Gruppenvertrag für die gesamte Belegschaft oder definierte Gruppen ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versichert sind die Mitarbeitenden – sie nutzen die Leistungen direkt, zusätzlich zu ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Ein Wechsel der Krankenkasse ist dafür nicht nötig.
Budget oder Baustein: die zwei Tarifwelten
- Budgettarife sind der Standard der letzten Jahre: Jeder Mitarbeitende erhält ein jährliches Gesundheitsbudget – je nach Tarifstufe etwa 300 bis 1.500 Euro –, das er flexibel für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Physiotherapie und mehr einsetzen kann. Der Charme: Jeder findet etwas, das er nutzt.
- Bausteintarife versichern gezielt einzelne Leistungsbereiche – etwa eine starke Zahnzusatzversicherung, Krankenhausleistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt) oder Krankentagegeld. Sinnvoll, wenn das Unternehmen einen klaren Schwerpunkt setzen will.
Beide Welten lassen sich kombinieren, etwa ein Budget für alle plus Krankenhausbaustein für Führungskräfte – dann aber sauber dokumentiert und diskriminierungsfrei abgegrenzt.
Warum die bKV als Benefit so gut funktioniert
- Sofort spürbar: Anders als die Altersvorsorge wirkt die bKV nicht in dreißig Jahren, sondern beim nächsten Zahnarztbesuch. Das macht sie zum idealen Ergänzungsbaustein neben der bAV.
- Zugang statt Ausschluss: Im Gruppenvertrag entfallen üblicherweise Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Gerade Mitarbeitende mit Vorerkrankungen – die privat abgelehnt würden – erleben das als echten Mehrwert.
- Emotionale Wirkung: Gesundheit betrifft jeden, oft auch die Familie (viele Tarife erlauben es, Angehörige zu Sonderkonditionen hinzuzubuchen). Die Wertschätzung kommt an – messbar in Bindung und Arbeitgeberattraktivität, siehe Mitarbeiterbindung.
- Kalkulierbar: Feste Beiträge je Kopf, keine Nachschusspflichten. Je nach Budgetstufe liegen die Kosten grob zwischen 10 und 50 Euro monatlich je Mitarbeitendem.
Steuern: die Umsetzung entscheidet
Beiträge des Arbeitgebers zur bKV sind Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs – so hat es die Rechtsprechung eingeordnet, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Mitarbeitenden den Versicherungsschutz erhalten. Daraus ergeben sich in der Praxis vor allem drei Wege:
- Abwicklung über die 50-Euro-Sachbezugsgrenze – dann kann die bKV bei erfüllten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei bleiben, die Grenze steht aber nicht mehr für andere Sachbezüge (Gutscheine etc.) zur Verfügung und darf nicht überschritten werden.
- Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber – die Mitarbeitenden bekommen den Benefit „netto“, das Unternehmen übernimmt die pauschale Steuer.
- Individuelle Versteuerung als Sachlohn – selten gewollt, weil der Benefit-Effekt verwässert.
Einführung: so läuft es rund
- Gruppe definieren: Alle Mitarbeitenden oder objektiv abgegrenzte Gruppen (z. B. nach Betriebszugehörigkeit ab sechs Monaten). Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt – Willkür rächt sich.
- Obligatorisch statt freiwillig: Die besten Konditionen (keine Gesundheitsfragen, niedrige Beiträge) gibt es, wenn der Arbeitgeber die definierte Gruppe geschlossen versichert. Viele Versicherer setzen Mindestgrößen voraus, oft ab etwa fünf bis zehn Personen.
- Regeln dokumentieren: Was passiert bei Elternzeit, Langzeiterkrankung, Austritt? Üblich ist ein Recht der Mitarbeitenden, den Vertrag privat weiterzuführen. Diese Punkte gehören in eine Benefit- bzw. Versorgungsordnung.
- Kommunikation: Der Benefit wirkt nur, wenn er genutzt wird – Einführung erklären, Abrechnungs-App zeigen, jährlich erinnern.