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Begriffe verständlich erklärt

Unternehmens­glossar.

Kurze, belastbare Definitionen – jeweils mit dem passenden Themenbereich verbunden. Die Erläuterungen dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Arbeitgeberzuschuss

Zusätzlicher Beitrag des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung. Bei bestimmten Durchführungswegen sind grundsätzlich 15 Prozent weiterzuleiten, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden; Tarifverträge können abweichen. Mehr zur bAV

Angemessenheit

Bewertung, ob Vergütung und Versorgung im Gesamtbild zur Funktion, zum Unternehmen und zu vergleichbaren Verhältnissen passen. Die steuerliche Prüfung ist einzelfallbezogen. Mehr zur GGF-Versorgung

Betriebshaftpflicht

Prüft und erfüllt berechtigte sowie wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche Dritter innerhalb des vereinbarten Umfangs ab. Mehr zur Absicherung

Betriebsunterbrechung

Ausfall von Ertrag nach einem versicherten Ereignis. Umfang, versicherte Ursachen und Haftzeit ergeben sich aus dem Vertrag. Risiko einordnen

Budgettarif

bKV-Modell mit einem jährlichen Gesamtbetrag für vertraglich definierte Gesundheitsleistungen. bKV-Modelle ansehen

Cashflow

Zahlungsstrom, der zeigt, welche liquiden Mittel aus der Geschäftstätigkeit erwirtschaftet oder verbraucht werden. Mehr zur Finanzierung

Cyberversicherung

Kann vereinbarte Eigen-, Haftpflicht- und Assistance-Leistungen nach Cybervorfällen umfassen. Sie ersetzt keine Informationssicherheit. Cyberrisiko einordnen

Durchführungsweg

Rechtlich-organisatorische Form der bAV, etwa Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. bAV gestalten

Entgeltumwandlung

Künftiger Entgeltanspruch wird zugunsten einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft verwendet. Anspruch verstehen

Gesellschafter-Geschäftsführer

Geschäftsführer, der zugleich Anteile an der Gesellschaft hält. Beteiligung und Rechtsmacht können Sozialversicherung und Versorgungsgestaltung beeinflussen. Status einordnen

Gruppenvertrag

Rahmenvertrag eines Arbeitgebers oder einer anderen Gruppe mit einem Versicherer für einen festgelegten Personenkreis. bKV einführen

Halluzination

Plausibel formulierte, aber sachlich falsche oder unbelegte Ausgabe eines generativen KI-Systems. KI kontrolliert einsetzen

Hausbankprinzip

Förderkredit wird über einen Finanzierungspartner beantragt, der Vorhaben und Bonität prüft. Förderung vorbereiten

Human in the Loop

Bewusster menschlicher Prüf- oder Freigabeschritt innerhalb eines automatisierten Prozesses. Mehr zu KI-Prozessen

KI-Automation

Automatisierter Ablauf, in dem ein KI-Modell beispielsweise Texte, Klassifikationen oder Vorschläge erzeugt. Prozess auswählen

Obliegenheit

Vertraglich festgelegte Verhaltensanforderung, deren Verletzung den Versicherungsschutz beeinträchtigen kann. Bestand prüfen

Pensionszusage

Unmittelbare Versorgungszusage des Unternehmens, für die arbeits-, handels- und steuerrechtliche Folgen zu prüfen sind. Versorgungswege

Sachbezug

Nicht in Geld bestehender Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis. Die steuerliche Einordnung hängt von der konkreten Gestaltung ab. Steuerprüfung der bKV

Selbstbehalt

Vereinbarter Anteil eines versicherten Schadens, den das Unternehmen selbst trägt.

Unterversicherung

Der Versicherungswert übersteigt die vereinbarte Summe; mögliche Folgen richten sich nach Vertrag und einem etwaigen Unterversicherungsverzicht. Summen prüfen

Verdeckte Gewinnausschüttung

Gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die den steuerlichen Gewinn nicht mindern darf. GGF-Steuerfragen

Versorgungsordnung

Betrieblicher Regelungsrahmen für Teilnahme, Leistungen, Zuschüsse und Prozesse einer Versorgung. Die konkrete Fassung sollte rechtlich geprüft werden. Mehr erfahren

Hinweis: Die Begriffe sind bewusst verständlich und verkürzt erklärt. Für Verträge, Steuerwirkung, Rechtsfolgen und konkrete Entscheidungen gelten die aktuellen gesetzlichen Regelungen und individuellen Vereinbarungen.