Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung – nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung) springt ein, wenn der Betrieb infolge eines versicherten Sachschadens ganz oder teilweise stillsteht. Sie ersetzt zwei Dinge: die fortlaufenden Kosten – Löhne und Gehälter, Miete, Leasingraten, Zinsen – und den entgangenen Betriebsgewinn für die Dauer der Unterbrechung.
Die Varianten im Überblick
- Klein-Betriebsunterbrechung (Klein-BU): Für kleinere Betriebe meist als Baustein an die Inhaltsversicherung gekoppelt; die Versicherungssumme entspricht typischerweise der Inhaltssumme. Einfach, aber für ertragsstarke Betriebe mit geringem Inventar oft zu knapp.
- Ertragsausfallversicherung / Mittlere und Groß-BU: Eigenständiger Vertrag mit eigener Summe auf Basis des Rohertrags – die präzisere Lösung ab mittlerer Betriebsgröße.
- Spezialformen: Maschinen-BU (Stillstand durch Maschinenbruch), Cyber-Betriebsunterbrechung (Bestandteil der Cyberversicherung) und die Betriebsschließungsversicherung für behördlich angeordnete Schließungen – jeweils eigene Bedingungswelten.
Die Haftzeit: der Parameter, der über Existenz entscheidet
Die Haftzeit legt fest, wie lange der Versicherer nach dem Schaden maximal leistet – üblich sind 12, 18 oder 24 Monate. Hier wird in der Praxis am häufigsten gespart, und genau hier rächt es sich: Zwischen Brandnacht und wieder laufender Produktion liegen Brandursachenermittlung, Abriss, Behördenauflagen, Neubau oder Umbau, Lieferzeiten für Maschinen von teils über einem Jahr und das Wiederanlaufen der Kundenbeziehungen. Zwölf Monate sind dafür oft zu kurz. Wer produzierende Strukturen, Spezialmaschinen oder genehmigungspflichtige Anlagen hat, sollte 18 bis 24 Monate ansetzen – der Mehrbeitrag ist überschaubar, die Wirkung im Ernstfall existenziell.
Die richtige Summe: der Rohertrag
Faustformel · vereinfacht
Versicherungssumme = Jahresumsatz abzüglich der variablen Kosten (Wareneinsatz, Fremdleistungen), die bei Stillstand tatsächlich entfallen. Übrig bleibt der Rohertrag: fortlaufende Kosten plus Gewinn – genau das, was die BU ersetzen soll.
Wichtig: Die Summe jährlich an die Geschäftsentwicklung anpassen. Wer nach zwei Wachstumsjahren mit alter Summe in den Schaden geht, ist unterversichert – und der Versicherer kürzt anteilig.
Was die klassische BU nicht deckt
- Cyber-Stillstand: Ohne Sachschaden keine klassische BU-Leistung – der Serverausfall nach Ransomware gehört in die Cyberdeckung.
- Pandemie- und Behördenschließungen: Ein eigenes, nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre neu sortiertes Feld – wer hier Schutz will, braucht eine Betriebsschließungsversicherung mit klaren Bedingungen.
- Lieferantenausfall: Der Brand beim wichtigsten Zulieferer stoppt auch Ihre Produktion – solche Rückwirkungsschäden sind nur mitversichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Wie die BU ins Gesamtbild der Absicherung gehört, zeigt der Überblick über die Gewerbeversicherungen.